Eine Zahl, die klein aussieht

Zum Jahreswechsel steigen die Stromnetzentgelte in Deutschland bundesweit um durchschnittlich 1,9 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt mit 4.000 Kilowattstunden sind das rund 8 Euro brutto im Jahr — eine Zahl, die man überliest.

Der Zusammenhang dahinter ist größer: Die Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises aus. Ein Viertel der Rechnung, das nicht auf dem Zähler steht, sondern in der Leitung — und das sich regional sehr unterschiedlich bewegt. Die Berechnungen stammen vom Vergleichsportal Verivox auf Basis der bisher veröffentlichten Daten der Verteilnetzbetreiber (dpa-AFX, 17. Oktober 2026).

Warum die Durchschnittszahl täuscht

Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzkosten. 2027 wird dieser Zuschuss um knapp eine Milliarde Euro auf 5,525 Milliarden Euro gekürzt — die Differenz landet in den Netzentgelten. Das ist der Grund, warum eine Größe, die bundesweit einheitlich berechnet wird, am Ende regional so unterschiedlich ankommt.

Verivox rechnet für 2027 mit einer Spaltung: In den alten Bundesländern steigen die Stromnetzentgelte für den Musterhaushalt um durchschnittlich 10 Euro, in den neuen Bundesländern gehen sie um durchschnittlich 3 Euro zurück. Am stärksten steigt Hamburg. Seit 2025 werden Regionen entlastet, in denen besonders viel Wind- und Solarstrom erzeugt wird — die Netzkosten folgen also zunehmend der Erzeugungsnähe.

Für einen Mietpark ist das der eigentliche Punkt: Der Strompreis ist kein bundesweit einheitlicher Wert mehr, sondern eine Standortfrage. Zwei Niederlassungen desselben Unternehmens können unterschiedliche Netzentgelte haben, ohne dass sich am Verbrauch etwas ändert.

Was das für den Hof und für die Baustelle heißt

Zwei Dinge sind auseinanderzuhalten — und in den meisten Kalkulationen sind sie es nicht:

  • Strom auf dem Hof: Laden, Werkstatt, Prüffeld, Beleuchtung. Hier greift das Netzentgelt direkt und vollständig.
  • Strom auf der Baustelle: entweder über einen temporären Netzanschluss (dann ebenfalls Netzentgelt, plus Anschlusskosten) oder über eine eigene Versorgung vor Ort (dann kein Netzentgelt, dafür Kraftstoff, Wartung und Logistik).

Beide Wege haben ihre Berechtigung. Was die neue Runde verändert, ist nicht die Größenordnung, sondern die Streuung: Wer bisher mit einem Durchschnittspreis je Kilowattstunde gerechnet hat, rechnet ab 2027 an manchen Standorten zu optimistisch und an anderen zu pessimistisch.

Drei Prüfungen, die nichts kosten

1. Die eigene Rechnung zerlegen, nicht die Pressemeldung zitieren. Netzentgelt ist ein Posten unter mehreren; wie viel er bei Ihnen ausmacht, steht auf Ihrer Abrechnung und nirgends sonst. Die 1,9 Prozent sind ein Bundesschnitt über Haushalte, kein Tarif für Gewerbekunden.

2. Kilowattstunden je Standort erfassen, nicht nur je Unternehmen. Solange nur die Gesamtsumme bekannt ist, lässt sich eine regionale Verschiebung nicht sehen — und damit auch nicht gegensteuern.

3. In der Kalkulation trennen, was getrennt abgerechnet wird. Gerätemiete und Stromversorgung sind zwei Positionen mit zwei Risikoprofilen. Wer sie zusammen in eine Tagespauschale packt, merkt erst am Jahresende, dass eine der beiden Positionen gewandert ist.

Der ehrliche Rahmen

1,9 Prozent sind keine Strompreisexplosion. Wer aus dieser Zahl eine Dramatik macht, verkauft etwas anderes als Information. Der Punkt ist ein anderer: Die Netzentgelte sind der Teil des Strompreises, der sich ohne eigenes Zutun verschiebt — und 2027 verschiebt er sich regional gegenläufig. Für Betriebe mit mehreren Standorten ist das ein Rechenfehler, der sich einschleicht, nicht einer, der auffällt.

*Hinweis: Die genannten Zahlen beziehen sich auf Privathaushalte und stammen aus der zitierten dpa-AFX-Meldung vom 17. Oktober 2026; sie sind vorläufig und können sich mit den endgültigen Festlegungen ändern. Gewerbliche Tarife sind anders strukturiert und müssen einzeln geprüft werden.*